Die Besteuerung einer Einzelfirma weist sowohl Vor- wie auch Nachteile auf. Bei der Besteuerung einer Einzelfirma fällt im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft vor allem die wirtschaftliche Doppelbelastung weg.
Besteuerung einer Einzelfirma
Die Besteuerung einer Einzelfirma hat, wie oben bereits erwähnt, Vor- und Nachteile. Wichtig ist zu wissen, dass Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften nicht als Unternehmen besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der einzelnen Gesellschaftern. Der Vorteil einer Einzelfirma liegt unter anderem darin, dass bei der Einzelfirma keine wirtschaftliche Doppelbelastung stattfindet. Dies kann zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft (AG) passieren, da die Ausschüttungen doppelt belastet werden. Um dies ab zu federn wurde der Beteiligungsabzug geschaffen, welcher die Konsequenzen dieser steuerlichen Doppelbelastung mindert. Die Doppelbelastung entsteht, weil die Ausschüttung einer Dividende bei der Gesellschaft als Gewinn versteuert wird und bei den Gesellschaftern als Einkommen zu versteuern ist.Andererseits hat die Einzelfirma aber auch Nachteile in steuerrechtlicher Hinsicht. So zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsaufgabe oder bei einem Verkauf der Einzelunternehmung. Findet einer dieser Vorgänge statt, so kommt die Liquidationsbesteuerung zur Anwendung. Die Veräusserung einer Einzelfirma stellt steuerrechtlich Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar und ist deshalb auch als Einkommen beim Inhaber zu versteuern.Generell gilt es zu beachten, dass man durch eine Reihe von legalen Massnahmen die Steuerbelastung reduzieren kann. So zum Beispiel durch Abschreibungen oder Rückstellungen. Diese dürfen aber nicht beliebig hoch sein, sondern müssen gerechtfertigt sein. Bei der zulässigen Höhe kann auf Tabellen zurückgegriffen werden, welche die jährlich möglichen Abschreibungen in Prozentpunkten angeben.