Das Schweizer Steuersystem

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Das Schweizer Steuersystem

Das Schweizer Steuersystem hat sich im Laufe der Zeit durch verschiedene Einflüsse entwickelt und weist eine starke Betonung der föderalistischen Staatsstruktur auf.

Das Schweizer Steuersystem

Das Schweizer Steuersystem hat einige Eigenheiten welche es zu beachten gilt. So erhebt nicht nur der Bund sondern auch jeder einzelne der 26 Kantone Steuern. Als letztes Element müssen noch die Gemeinden genannt werden welche ebenfalls Steuern erheben. Somit wird in der Schweiz auf allen drei Stufen des Staatsaufbaus Steuern erhoben. Die Kompetenz zur Erhebung der Steuern ergibt sich in erster Linie aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV). Durch das Prinzip der Föderalismus hat dies zur Folge, dass der Bund nur Steuern erheben darf, sofern er dazu eine Kompetenz durch die Bundesverfassung erhalten hat. Die Kantone auf der anderen Seite sind grundsätzlich frei in der Ausgestaltung ihrer Steuern, ausser die BV sehe durch ausdrückliche Bestimmungen eine andere Regelung vor. Eine besondere Stellung nehmen die Gemeinden ein, welche nur im Rahmen ihrer Kompetenzen Steuern erheben dürfen. Die Kompetenzen ergeben sich aus der kantonalen Gesetzgebung. Im Sinne einer Vereinheitlichung wurde das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) geschaffen. Durch dieses Gesetz soll zumindest eine teilweise Vereinheitlichung der Steuern realisiert werden.Das Schweizer Steuersystem verfolgt einige Grundsätze: So etwa den Grundsatz der Rechtsgleichheit, der Wirtschaftsfreiheit, der Eigentumsgarantie, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder auch dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung.

Unterschiedliche Steuerarten

Die in der Schweiz erhobenen Steuern können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. So gibt es Steuern auf dem Einkommen und dem Vermögen von natürlichen Personen. Bei juristischen Personen wird das Kapital und der Gewinn besteuert. Zusätzlich gibt es auch noch Verbrauchssteuern und Besitzes- und Aufwandsteuern. Gesamthaft haben die direkten Steuern einen Anteil von 70%, die indirekten Steuern allerdings nur einen Anteil von 30%. Der Anteil an indirekten Steuern ist im Vergleich mit anderen Ländern eher tief.

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