MWST: Registrierungsgründe und -verfahren in der EU

Jetzt teilen!
MWST: Registrierungsgründe und -verfahren in der EU

Für Schweizer Firmen gibt es verschiedene Registrierungsgründe um sich in der EU bei der Mehrwertsteuer anzumelden. Ebenfalls wird im folgenden Blogbeitrag auf das Verfahren dazu eingegangen.

Registrierungsgründe

Für eine Schweizer Firma kann die Registrierung zu einer Handelsoptimierung durch die EU-Verzollung führen. Dies, weil mit einer eigenen EU Umsatzsteuernummer oder durch einen Fiskalvertreter die innergemeinschaftlich steuerbefreite Lieferung möglich wird. Bei regelmässigen Lieferungen empfiehlt sich eine Fiskalvertretung allerdings nicht. Ebenfalls ist die Problematik der Werklieferungen zu betrachten. Mit der Triangulation kann eine Steuerneutralität erreicht werden und damit sind die Handelshemmnisse aus dem Weg geräumt.Das Registrierungsverfahren ist in der EU allerdings nicht einheitlich geregelt. Je nach Land kommen unterschiedliche nationale Gesetze zur Anwendung. So müssen zum Beispiel in Italien und in Frankreich Fiskalvertreter bestimmt werden. Anders die Situation in Deutschland, wo eine Registrierung auch ohne Fiskalvertreter möglich ist. In Österreich gilt grundsätzlich die gleiche Regelung, allerdings stellen die österreichischen Steuerbehörden keine Post ins Ausland zu.Mit der Änderung der Schweizer Zollgesetze ist eine Anmeldung von Einfuhren und auch Ausfuhren seit dem 1. Januar 2013 nur noch elektronisch möglich. Ebenso sind die Dokumente zwingend elektronisch aufzubewahren.Bei einer Triangualation ist auf der Rechnung ein Hinweis auf die Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den letzten Abnehmer anzubringen ("Übertragung der Steuerschuld wegen innergemeinschaftlichem Dreiecksgeschäft im Sinne von Art. 28e Teil E Abs. 3 der 6. EG Richtlinie").Erfolgt eine Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren so lautet der Hinweis: "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger".Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung sind beide Ust-ID-Nummern zu vermerken. Auch hier ist ein Hinweise zu ergänzen: "Steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung". Dabei erklärt der Abnehmer den innergemeinschaftlichen Erwerb, darüber hinaus bestehen umfassende Meldepflichten.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search