MWST: Unterschiede Schweiz-EU

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MWST: Unterschiede Schweiz-EU

Im Bereich der MWST sind zwischen der Schweiz und der EU einige Unterschiede vorhanden. Da in der EU ein anderes Rechtssystem gilt, ist die Kompatibilität zwischen den Systemen nicht immer gegeben.

MWST: Unterschiede sind zu beachten!

Zwischen der Schweiz und der EU gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Mehrwertsteuer. So werden in der EU Lieferungen und Dienstleistungen anders definiert als in der Schweiz. Dies ist zum Beispiel bei einer Leistung wie einer Büroreinigung ersichtlich. Aus Schweizer Sicht ist eine Büroreinigung eine Lieferung, während es aus der Perspektive der EU eine sonstige Leistung darstellt. Ein weiterer Unterschied ist der Steuerstatus des Leistungsempfängers. Im Schweizer Mehrwertsteuerrecht ist es nicht relevant ob der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist oder nicht. In der EU ist dies allerdings wichtig, da dies einen Einfluss auf den Ort der Leistung hat. Ist es eine B2B Leistung, so gilt das Empfängerortsprinzip während bei einer B2C Leistung grundsätzlich der Ort (Sitz) des Leistungserbringers massgeblich ist.

Wichtig für Schweizer Unternehmen

Bei Auslandsumsätzen muss immer eine allfällige Registrierungspflicht geprüft werden (Ziffer 221 CH MWST-Abrechnung). Bei der Vereinbarung einer handelsüblichen Vertragsformel wie bei den Incoterms muss darauf geachtet werden, dass der Incoterm DDP (Delivered Duty Paid) unter Umständen die Steuerpflicht des Lieferanten im betreffenden Staat auslösen kann. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die CH-MWST Nummer gegenüber einem EU-Unternehmer nicht bekannt zu geben. Die Identifikationsnummer führt oft zu Verwechslungen. Es empfiehlt sich auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren, in der festgehalten wird, dass Kosten für Steuern und Zölle auch nachträglich noch belastet werden können. Werklieferungen unterliegen in den meisten EU-Ländern dem Reverse-Charge-Verfahren. Im Fall von grenzüberschreitenden Leistungen sollte eine EORI-Nummer gelöst werden (zollrechtliche Identifikation als Unternehmung). Bei einer Nichteintragung gibt es einige Risiken die beachtet werden müssen. So gibt es im Bereich der indirekten Steuern volle Rechts- und Amtshilfe und es drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder Abgabebetrug.

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