Bei der Mehrwertsteuer muss grundsätzlich effektiv abgerechnet werden. Allerdings ist in gewissen Fällen auch der so genannte Saldosteuersatz möglich, welcher eine vereinfachte Abrechnungsmethode ist.
Saldosteuersatz
Ein Unternehmen schuldet der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) grundsätzlich den regulären Mehrwertsteuerbetrag. Dieser Betrag ist aus der Rechnung ersichtlich, die der Kunde erhalten hat. Von diesem Betrag wiederum kann die bereits bezahlte Vorsteuer abgezogen werden. Somit muss ein Unternehmen für eine korrekte Mehrwertsteuererhebung einigen Aufwand betreiben. Um die administrative Belastung von Kleinunternehmen zu reduzieren besteht die Möglichkeit eines Saldosteuersatzes. Dieser Steuersatz erlaubt es Unternehmen nach einem pauschalen Steuersatz abzurechnen. Die Erhebung der ordentlichen Mehrwertsteuerbeträge entfällt, ein Unternehmen wird administrativ erleichtert. Der Pauschalsteuersatz ist je nach Branche unterschiedlich hoch. Dies in Abhängigkeit vom Vorsteueraufwand und dem Eigenverbrauch.
Saldosteuersatz muss beantragt werden
Wer einen Saldosteuersatz anwenden will, muss dies bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Dafür ist ein schriftliches Gesuch notwendig. Wird bei der Firmengründung auf einen Saldosteuersatz verzichtet, so kann frühestens nach drei Steuerperioden auf den Saldosteuersatz gewechselt werden. Unternehmen die einen Umsatz von mehr als CHF 5'020'000 erwirtschaften sind von der Anwendung dieser vereinfachten Mehrwertsteuerabrechnung ausgeschlossen.