Wohnsitz des Inhabers im Ausland: Sicherstellung der MWST bei Einzelfirmen

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Wohnsitz des Inhabers im Ausland: Sicherstellung der MWST bei Einzelfirmen

Zur Sicherstellung der MWST kann die Eidgenössische Steuerverwaltung die Hinterlegung einer Geldleistung auf ein Sperrkonto verlangen.

Sicherstellung der MWST

Die Eidgenössische Steuerverwaltung verpflichtet die Inhaber von Einzelfirmen unter Umständen zur Zahlung einer Hinterlegungssumme in der Höhe von CHF 5'000. Diese Summe wird verlangt, sofern der Inhaber den Wohnsitz im Ausland hat. Die Hinterlegung dient zur Sicherstellung der Bezahlung der Mehrwertsteuer (MWST). Der Geldbetrag muss auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. Die Aufforderung zur Bezahlung der Sicherungsleistung durch die ESTV erfolgt sobald der MWST-Fragebogen abgeschickt wurde.Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer erhalten Sie im Internet auf folgenden Seiten: Eidgenössiche Steuerverwaltung und als Grundlage das Mehrwertsteuergesetz.Bei Fragen zur Mehrwertsteuer und allen anderen steuerrechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen die Steuerspezialisten von Findea gerne zur Verfügung. Findea bietet eine ganzheitliche Steuer- und Rechtsberatung und diverse weitere Dienstleistungen.

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